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Wenn Du in der Bau-, Land- oder Forstwirtschaft tätig bist oder aus anderen Gründen über einen eigenen Fuhr- und Maschinenpark verfügst und noch keine stationäre oder mobile Tankanlage hast, dann sprechen drei Gründe dafür, warum Du dies jetzt ändern solltest:

  • Zeitersparnis: Nie mehr zur Tankstelle fahren! Tanke Deinen Fuhrpark einfach am Abend im Betrieb nach und starte am nächsten Tag mit vollem Tank.
  • Kostenersparnis: Mit Tankanlagen sparst Du Sprit, weil Du zum Tanken nicht mehr an die Tankstelle fahren musst. Und Du profitierst von einem günstigeren Einkaufspreis aufgrund größerer Mengen. Außerdem können Dir größere Preisschwankungen bei den öffentlichen Tankstellen egal sein.
  • Schutz für Dich und die Umwelt: Mit mobilen Tankanlagen mit Zapfpistolen geht nie Benzin nebendran.

Stationäre Tankanlagen für Diesel erhältst Du mit 1.000 l oder 2.500 l Tank. Das sind Komplettstationen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-40.21-510. Dank Klappdeckel sind sie zugelassen, um sie im Freien aufzustellen. Eine praktische Auffangwanne ist integriert.

Für das verschüttfreie Tanken sorgt eine Automatik-Zapfpistole mit Zapfpistolenhalter. Ein Füllstandanzeiger gibt an, wie viel Kraftstoff noch drin ist. Die stationären Tankanlagen haben einen Befüllanschluss mit TW-Kupplung und Grenzwertgeber.

Bei der Lagerung von Kraftstoffen und dem Aufstellen von Tankanlagen gibt es einiges zu beachten. Hier erfährst Du, wie Deine Lageranlage aufgebaut werden sollte. (PDF, 146 KB)

CEMO 2500L E PumpeCube

Verfügt Deine stationäre Tankanlage bereits über eine bauaufsichtliche Zulassung oder einen GFK-Behälter bis 2.000 l ist keine Auffangwanne mehr notwendig. Bei anderen Modellen ist eine Auffangwanne Pflicht. Achte bei der Aufstellung im Freien darauf, dass der Lagertank dafür zugelassen ist.

Du brauchst einen Anfahrschutz, z.B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand. Außerdem ist ein automatisches Zapfventil erforderlich sowie ein fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung und ein zugelassener Grenzwertgeber.

Außerdem benötigt Deine Lageranlage eine Hebesicherung an der Pumpe und in einigen Bundesländern ist eine Fachbetriebspflicht erforderlich. Die Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) musst Du unbedingt einhalten.

Der Abfüllplatz sollte mindestens die Größe des Wirkbereich des Zapfventils haben, d.h. mindestens die Schlauchlänge plus 1 m. Außerdem sollte er durch Wände oder einen zwangsgeführtenZapfschlauchbegrenzbar sein.

Bei einem Dieselverbrauch bis 100.000 l jährlich brauchst Du keinen Abscheider, wenn Dein Abfüllplatz überdacht ist. Halte aber immer Bindemittel und Feuerlöscher bereit.

Als Betreiber einer Tankanlage hast Du die Pflicht, Tankstellen mit mehr als 1.000 l bei der Wasserbehörde anzuzeigen. Bei Tankstellen mit mehr als 5.000 l Tank brauchst Du eine Baugenehmigung.

Du arbeitest auf einer Baustelle oder musst große Fahrwege hinter Dich bringen? Dann nutze die Vorteile einer mobilen Tankanlage!

Mobile Tankanlagen

Wähle zwischen verschiedenen Modellen das für Dich passende aus. Mobile Tankanlagen erhältst Du mit einem Fassungsvermögen von 60 l bis 200 l, geeignet für Diesel, Benzin oder AdBlue®, mit Elektropumpe, Elektropumpe mit ATEX-Zulassung oder Handpumpe, für verschiedene Anwendungsbereiche (Auto, Balkenmäher, Kettensäge, Rasentraktor) und Branchenzweige. Enorm praktisch und handlich sind die Tanktrolleys, die sich dank ihrer Rollen besonders einfach transportieren lassen.

Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und dem GGBefG(Gefahrgutbeförderungsgesetz) geregelt.

Wird der Behälter als ortsfeste Tankstation eingesetzt, gelten die Regeln für Eigenverbrauchstankstellen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Tankanlagen für Benzin sind noch strenger gefasst, mehr dazu erfährst Du im Abschnitt Tankanlagenfür Benzin.

Werden alle Freistellungsvoraussetzungen nach 1.1.3.1 c) ADR beachtet, erfolgt eine komplette gefahrgutrechtliche Freistellung, d.h. Gefahrgutvorschriften finden keine Anwendung mehr. Betriebe müssen die ansonsten für das Gefahrgut geltenden Bestimmungen dann nicht mehr anwenden. Es handelt sich dabei um:

  • Verwendung einer bauartgeprüften Verpackung
  • Nichtbeachten von Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften
  • Wegfall der Ausrüstungspflicht mit einem Feuerlöschgerät
  • Wegfall der Mitführpflicht eines Begleitpapiers (Beförderungspapier)

Gemäß RSEB 1-5.1 (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sind Lieferungen zum direkten Verbrauch bis max. 450 Liter von den Vorschriften der ADR befreit. Beförderungen zum direkten Verbrauch bedeutet, dass bis zu 450 l auch im PKW zur Maschine gefahren werden dürfen. Sie dürfen dort nicht abgestellt werden, sondern werden sofort vertankt und verbraucht.

Checkliste „Beförderung von Dieselkraftstoff“ hier downloaden (PDF, 299 KB)

Prüfungen und Inspektionen der mobilen Dieseltankanlagen durch eine anerkannte Inspektionsstelle werden durch Verordnungen und Gesetze wie das ADR, die GGVSEB und das GGBefG vorgeschrieben und sind in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren ab Herstellungsdatum zu wiederholen. Um sicher zu gehen, wann die nächste Prüfung anfällt, kontrolliere dafür das Typenschild Deiner mobilen Dieselanlage.

Die Anforderungen an den Umgang mit Benzin sind mit denen von Dieselkraftstoff vergleichbar, jedoch noch etwas strenger gefasst, da Benzin eine meist höhere Wassergefährdungsklasse nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und einen niedrigeren Flammpunkt – leichtent-zündlich nach GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) – hat.

Bei der Lagerung von Benzin musst Du viele Gesetze und Verordnungen, wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) und die Garagenverordnung beachten. In ihnen sind die zulässigen Lagermengen, die Anforderungen an die Lagerstätten sowie die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber aufgeführt. Für Lagertanks ab einer Größe von 200 l brauchst Du eine Rückhalteeinrichtung, wenn sie nicht doppelwandig ausgeführt sind. Überblick Lagerung von Benzin. (PDF, 102 KB)

Auch hier gibt es strengere Regeln als bei Diese.

Folgende Punkte musst Du beim Transport von Benzin beachten:

  • Höchstmenge gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regelung) sind 333 l. Bei größeren Mengen brauchst Du einen Gefahrgutführerschein und die Handwerkerregelung nach ADR 1.1.3.1c) kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.
  • Mobile Benzintankstellen mit ADR-Zulassung benötigen diese für die Verpackungsgruppe II und III.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber. Hierzu gehört die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel, welche die Beurteilung der Explosionsgefährdung nach TRBS 2152 Teil 1 mit einschließt.

Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber Folgendes zu beurteilen:

  • die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Die Beurteilung muss sich auf die konkreten örtlichen und betrieblichen Verhältnisse beziehen.

AdBlue® wird für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren verwendet. Es ermöglicht eine Reduktion der ausgestoßenen Stickoxide. AdBlue® ist eine ungefährliche chemische Substanz im Sinne der deutschen Gefahrstoffverordnung. Sie darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Die optimale Lagertemperatur liegt zwischen - 5 °C und+ 20 °C. Es gefriert bei - 11 °C und sollte nicht längere Zeit über + 30 °C gelagert werden, da mit zunehmender Temperatur die Ausgasung von Ammoniak steigt und damit die Harnstoffkonzentration sinkt.

  • farblose Flüssigkeit, besteht zu 32,5 % aus Harnstoff und zu 67,5 % aus destilliertem Wasser
  • biologisch abbaubar, nicht explosiv, toxisch oder brennbar
  • die patentierte, chemische Zusammensetzung wandelt Schadstoffe in für die Umwelt ungefährliche Gase um
  • Verringerung von Stickstoffdioxidemissionen führt zu Reduzierung der Umweltverschmutzung
  • entspricht der ISO-Norm 22241-1 bis 4

Alle flüssigkeitsberührten Teile müssen aus Edelstahl oder zugelassenen Kunststoffen bestehen, da die Harnstofflösung hochrein ist und der ISO 22241 entsprechen muss. AdBlue® ist als schwach wassergefährdend (WGK 1) eingestuft, also gelten die einschlägigen Bestimmungen des Wasserrechts.

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