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Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und dem GGBefG(Gefahrgutbeförderungsgesetz)geregelt.

Wird der Behälter als ortsfeste Tankstation eingesetzt, gelten die Regeln für Eigenverbrauchstankstellen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Tankanlagen für Benzin sind noch strenger gefasst, mehr dazu erfährst Du im Abschnitt Tankanlagenfür Benzin.

Werden alle Freistellungsvoraussetzungen nach 1.1.3.1 c) ADR beachtet, erfolgt eine komplette gefahrgutrechtliche Freistellung, d.h. Gefahrgutvorschriften finden keine Anwendung mehr. Betriebe müssen die ansonsten für das Gefahrgut geltenden Bestimmungen dann nicht mehr anwenden. Es handelt sich dabei um:

  • Verwendung einer bauartgeprüften Verpackung
  • Nichtbeachten von Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften
  • Wegfall der Ausrüstungspflicht mit einem Feuerlöschgerät
  • Wegfall der Mitführpflicht eines Begleitpapiers (Beförderungspapier)

Gemäß RSEB 1-5.1 (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sind Lieferungen zum direkten Verbrauch bis max. 450 Liter von den Vorschriften der ADR befreit. Beförderungen zum direkten Verbrauch bedeutet, dass bis zu 450 l auch im PKW zur Maschine gefahren werden dürfen. Sie dürfen dort nicht abgestellt werden, sondern werden sofort vertankt und verbraucht.

Prüfungen und Inspektionen der mobilen Dieseltankanlagen durch eine anerkannte Inspektionsstelle werden durch Verordnungen und Gesetze wie das ADR, die GGVSEB und das GGBefG vorgeschrieben und sind in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren ab Herstellungsdatum zu wiederholen. Um sicher zu gehen, wann die nächste Prüfung anfällt, kontrolliere dafür das Typenschild Deiner mobilen Dieselanlage.

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