Das Pariser Klimaabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem sich rund 190 Staaten darauf verständigt haben, die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung bis zum Jahr 2100.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) – kurz Weltklimarat genannt – wurde 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) als zwischenstaatlicher Ausschuss ins Leben gerufen. In seinem Auftrag tragen Wissenschaftler weltweit den aktuellen Stand der Forschung zum Klimawandel zusammen.
Die EU-Taxonomie definiert anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs, inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen zu den insgesamt sechs von der EU benannten Klimaschutzzielen beitragen. Vorläufig sind zwei Ziele ausformuliert: CO2-Minderung und Anpassung an den Klimawandel.
Die europäische Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) wurde eingeführt, um die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern und Greenwashing zu verhindern. Sie verpflichtet Vermögensverwalter, Anlageberater und Fondsverwalter Nachhaltigkeitskriterien im Anlageprozess zu berücksichtigen und diese gegenüber den Endkunden offenzulegen.