Ist Bornheim (Pfalz) Dein richtiger Markt?
Meine Merklisten 0 Warenkorb
HORNBACH Bornheim Baumarkt Öffnungszeiten
Hornbachstrasse 13
76879 Bornheim (Pfalz)

service-bornheim@hornbach.com
+49 6348/9839 - 0
Mo. - Sa.: 07:00 - 20:00 Uhr
01.05.2025 geschlossen
Sie haben diese Information am 23.04.25 um 07:02 Uhr ausgedruckt. Bitte beachten Sie, dass Weltmarktpreise und kurzfristige Reaktionen die Preise jederzeit ändern und diese damit von Ihrem Ausdruck abweichen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bild 1 von 5

12 kg Rasendünger mit Unkrautvernichter + Langzeitwirkung f.ca. 600m²

89,88 €*/ ST
(8,90 €*/ kg)
Art-Nr. 12392186
10,1 kg
Bequem liefern lassen
Verkauf durch:Boni-Shop
Informationen des Verkäufers, wie z. B. Rückgabebedingungen und AGB, finden Sie bei Klick auf den Verkäufernamen.
  •  
  • Lieferzeit ca. 2-4 Werktage
HORNBACH Bornheim (Pfalz)

    Artikeldetails

    • Artikeltyp
      Dünger
    • EAN
      4058569132690

    Beschreibung

    12 kg Rasendünger mit Unkrautvernichter + Langzeitwirkung  f.ca. 600m²

     






    • Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang.
    • Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen.
    • Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten.
    • Mit Langzeitdünger für 100 Tage.
    • Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum.
    • Verträglich für alle Rasenarten.
    • Einfach und sicher in der Anwendung.
    • Wirkstoffe: 0,8% 2,4D + 0,12% Dicamba
    • Profiqualität mit Langzeitstickstoff
    • Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung
    • Mit behördlicher Zulassung
    • Feingranulat 1-2 mm
    • Aufwandmenge: 20 g/m²








    Sicherheits-
    Datenblatt






    wandmenge: 20 g/m²




    Wirkungsspektrum:



    Sehr gut wirksam gegen:

    Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe

    Ausreichend wirksam gegen:

    Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten

    Nicht ausreichend wirksam gegen:

    Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten

     

    Anwendung/Dosierung

    Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

    Wartezeit Freiland:

    Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

    Aufwandmengen:



    Dosierung: 20g/m²

     

    Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.).

    Einstellwerte für Düngerstreuer:

     




    SUBSTRAL HandyGreen Universal-Handstreuer (Fläche 2-mal bestreuen)
    5


    SUBSTRAL EvenGreen Universal-Kastenstreuwagen 
    4,5


    SUBSTRAL EasyGreen Universal-Schleuderstreuer
    26,5


    Wolf WE 250, WE 251, WE 252   
    3


    Wolf WE 430   
    8






    Andere Streuwagen bitte beim Gerätehersteller erfragen.

    Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)



    Hinweise zur Anwendung:


    • Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern.
    • Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.
    • Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden.
    • Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.
    • Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar.
    • Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.
    • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
    • Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.
    • Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0.


     

    Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

    Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und

    -bestimmungen:


    Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.

    Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

    Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich

    Kultur: Rasen

    Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen

    Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

    Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern

    reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.

     

    Hinweise zum Schutz des Anwenders:



    Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

     

    Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des

    Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

    Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.

     

     

     

     

     

    Hinweise zum Schutz der Umwelt:



    Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen

    Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.

    Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe

    sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.

     

    Anwendungszeitraum



    April - September

     


    • Zulassungsnummer: 060122-86
    • Wirkstoff / Gefährliche Inhaltsstoffe: Herbizid – Granulat / Wirkstoffe: 8,0 g/kg (0,8 Gew-%) 2,4-D und 1,2 g/kg (0,12 Gew.-%) Dicamba


    Warnhinweise:


    • Haftungsausschluss: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
    • Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
    • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.
    • Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer 060122-86
    • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
    • Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
    • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen

    Käuferinformation über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln




    Produktsicherheit

    Verantwortlich für Produktsicherheit: .

    Kundenbewertungen

    Die Echtheit der Bewertungen wurde von uns nicht überprüft. Bewertungen können auch von Kunden stammen, die die Ware nicht nachweislich genutzt oder gekauft haben.

    nach oben