Das DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für geregelte Bauprodukte, abflusslose Sammelgruben sowie Behälter für Kleinkläranlagen aus Kunststoff. Im Rahmen der Zulassung ist der Hersteller bei der Fertigung der Produkte verpflichtet, jedes Produkt (in diesem Fall die Kunststoffbehälter für Kleinkläranlagen) im Werk zu dokumentieren und regelmäßig die Produktions- und Qualitätssicherungsabläufe von einem unabhängigem Institut (in der Regel der TÜV) überwachen zu lassen.

Mit dem Herstellerzertifikat bestätigt der Hersteller eines Produktes, dass das Produkt für den vom Hersteller bestimmten Verwendungszweck geeignet ist und die Anforderungen an Funktions- und Betriebssicherheit laut Gebrauchsanweisung erfüllt sind, sofern diese eingehalten werden.