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HORNBACH Bornheim Baumarkt Öffnungszeiten
Hornbachstrasse 13
76879 Bornheim (Pfalz)

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01.05.2025 geschlossen
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Vorschriften für barrierefreie Rampen gelten vor allem für den öffentlichen Raum. Im Privaten bist Du etwas flexibler. Dennoch macht es Sinn sich an den Vorschriften zu orientieren:

  • Maximale Steigung 6%
  • Mindestbreite 120 cm
  • Am Anfang und Ende der Rampe jeweils eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm
  • Ab einer Länge von 600 cm ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm erforderlich
  • 10 cm hohe Radabweiser an den Seitenkanten

Das kommt vor allem auf Standort und Größe der Rampe an. Kleinere Rollstuhlrampen benötigen in der Regel keine Genehmigung. Größere und solche, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern, können eine Genehmigung erforderlich machen. Ob das auf Dich zutrifft, erfährst Du bei Deinem Bauamt.

Im öffentlichen Raum müssen barrierefreie Rampen mindestens 120 cm breit sein. Im Privaten kannst Du sie auch etwas schmäler machen. Achte aber darauf, dass sie für ihren Zweck bequem benutzt werden kann.

Je nach Deiner individuellen Situation, können die Kosten für Deine Rollstuhlrampe von verschiedenen Stellen übernommen werden:

  • Krankenkasse: Wenn die Rampe der Krankenbehandlung dient, können Krankenkassen die Kosten übernehmen. Das ist oft bei mobilen Rampen der Fall, die nur vorübergehend benötigt werden.
  • Pflegekassen: Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegekassen die Kosten für fest verbaute oder mobile Rampen übernehmen.
  • Rentenversicherung: Wenn die Rampe der Rehabilitation dient, kann die Rentenversicherung die Kosten übernehmen.
  • Unfallversicherung: Bei Gehbehinderungen, die durch einen Arbeitsunfall oder Berufsunfähigkeit entstanden sind, kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen.

Am besten setzt Du Dich vor dem Kauf oder Bau Deiner barrierefreien Rampe mit dem jeweiligen Kostenträger in Verbindung und klärst die Finanzierung.

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