Ist Bornheim (Pfalz) Dein richtiger Markt?
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HORNBACH Bornheim Baumarkt Öffnungszeiten
Hornbachstrasse 13
76879 Bornheim (Pfalz)

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+49 6348/9839 - 0
Mo. - Sa.: 07:00 - 20:00 Uhr
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Bundesland Pflicht für Neu- und Umbauten Pflicht für Bestandsbauten Einbau Wartung
Baden- Württemberg seit 2013 seit 31.12.2014 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Bayern seit 2013 seit 31.12.2017 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Berlin seit 2017 seit 31.12.2020 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Brandenburg seit 2016 seit 31.12.2020 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Bremen seit 2009 seit 31.12.2015 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Hamburg seit 2006 seit 31.12.2010 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Hessen seit 2005 seit 31.12.2014 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 seit 31.12.2009 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Niedersachsen seit 2012 seit 31.12.2015 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Nordrhein-Westfalen seit 2013 seit 31.12.2016 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Rheinland-Pfalz seit 2003 seit 12.07.2012 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Saarland seit 2004 seit 01.01.2017 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Sachsen seit 2016 seit 01.01.2024 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Sachsen-Anhalt seit 2010 seit 31.12.2015 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer
Schleswig-Holstein seit 2005 seit 31.12.2010 Vermieter bzw. Eigentümer Mieter
Thüringen seit 2008 seit 31.12.2018 Vermieter bzw. Eigentümer Vermieter bzw. Eigentümer

Rufe die Feuerwehr und mache Deine Angaben nach dem W-System:

  • Wer meldet? Name, Telefon
  • Wo brennt es? Adresse, Stockwerk
  • Was ist geschehen? Ausmaß des Feuers
  • Wie viele Menschen sind in Gefahr?
  • Warten auf Rückfragen!
  • Überschätze nicht Deine Fähigkeiten.
  • Wenn möglich, bitte andere um Hilfe.
  • Schalte alle elektrischen Geräte ab.
  • Schließe eventuell vorhandene Gashähne.
  • Versuche, kleinere Brandherde mit einer Löschdecke zu ersticken.
  • Lösche brennendes Fett nie mit Wasser, sondern mit einer Löschdecke.
  • Lösche brennende Flüssigkeit nie mit Wasser, sondern mit einem Pulverlöscher.
  • Benutze Wandhydranten.
  • Betätige Rauchabzüge.
  • Verlasse Räume, in denen es größere Brand- oder Rauchentwicklungen gibt.
  • Schließe, wenn möglich, Türen und Fenster. Zugluft fördert den Brand.
  • Schließe Türen nicht ab!
  • Bringe Dich und andere in Sicherheit!
  • Informiere gefährdete Personen und helfe Kindern und älteren Menschen.
  • Benutze Flucht- und Rettungswege.
  • Benutze im Brandfall niemals Aufzüge.
  • Umgehe stark verrauchte und/oder brennende Räume. Falls dies nicht möglich ist, halte Dir ein Tuch vor Nase und Mund und gehe geduckt unter den Rauchschwaden hindurch ins Freie. Wenn nötig, krieche. Kohlenmonoxid und andere Gase können in wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen!
  • Erkläre, wo sich der Brandort befindet.
  • Erkläre, wo sich möglicherweise noch Personen im Gefahrenbereich befinden.
  • Informiere – sofern Du es weißt – welche Besonderheiten das Gebäude hat: Baustellen, weitere Zugänge, Gasleitungen, gefährliche, giftige oder explosive Stoffe.

Vermeide alle Behinderungen der Einsatzkräfte und befolge deren Anweisungen!

Die Europäische Produktnorm EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Nach dieser Norm wurden alle unsere Rauchmelder vom einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft.

Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist für alle Rauchmelder Pflicht, die nach EN 14604 geprüft wurden. Die CE-Kennzeichnung wird nicht von einem unabhängigen Institut vergeben, sondern bestätigt die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gemäß der anzuwendenden europäischen Richtlinien durch den Hersteller.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer, Installateure und Bewohner.

Der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) ist ein Zusammenschluss von Fachleuten und Organisationen im Bereich des Brandschutzes. Die Richtlinien vfdb-14-01 / VdS - 3131 legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchwarnmelder zur Verwendung im privaten Bereich innerhalb von Gebäuden fest. Diese gelten zusätzlich zu denen der Europäischen Norm EN 14604. Prüfkriterien sind u.a. höhere Resistenz gegen mechanische Einwirkungen, unempfindlich gegen Alterung, fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, verbesserte Gehäusekonstruktion, höherer Korrosionsschutz, höhere Klimabeständigkeit, höherer Fertigungsstandard und maximale elektromagnetische Verträglichkeit.

Das Q-Label ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung. Das CE-Zeichen wird bei dem Q-Label vorausgesetzt und die dafür vorgesehenen Anforderungen ergänzt. Voraussetzung für die neuen Q-Label Rauchmelder ist die Prüfung mit erhöhten Anforderungen nach der vfdb-Richtlinie 14-01. Zudem muss die DIN EN 14604 erfüllt sein. Wenn es um besondere Qualität und Zuverlässigkeit geht, bietet das Q-Label eine verlässliche Entscheidungshilfe.

Das KRIWANTestzentrum in Forchtenberg ist eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle für u.a. Geräte der Brandmeldetechnik. In Kooperation mit der TÜV Rheinland prüft und zertifiziert das KRIWAN Testzentrum u.a. Rauchmelder, Wärmemelder, Rauchwarnmelder sowie Feststellanlagen. Hinsichtlich der Aussagekraft ist eine Kennzeichnung des Kriwan Testzentrums mit der des Prüfsiegel VdS vergleichbar.

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