Der erste Termin mit Deinem Energieeffizienz-Experten (EEE) findet bei Dir Zuhause statt. Zusammen erarbeitet ihr Deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse an die energetische Sanierung heraus. Auch Themen wie der altersgerechte Umbau des Hauses, die Erweiterung der Wohnfläche oder Steigerung des Wohnkomforts können dort mitreinspielen.

Der EEE nimmt eine Analyse des energetischen Ist-Zustand Deines Eigenheims vor und hilft Dir so, einen realistischen Eindruck vom Effizienzniveau des Hauses zu bekommen. Die einzelnen Bereiche (vom Dach bis zur Warmwasser-Aufbereitungsanlage) werden in sieben verschiedenen Farbklassen dargestellt. Dunkelgrün bedeutet, dass das Effizienzniveau in diesem Bereich voll ausgeschöpft ist. Bei Dunkelrot ist es am niedrigsten. Auf diese Weise erfährst Du, welche Bauelemente sanierungsbedürftig sind.

Mit den vorhandenen Informationen kann der Energieeffizienz-Experte (EEE) verschiedene Maßnahmenpakete für Deine energetischen Sanierung schnüren. Enthalten sind u. a. die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen und die jeweiligen Kosten.

Wenn Du Dich dafür entschieden hast, Dein Haus schrittweise zu sanieren, beachte: Der EEE kann insgesamt nur 2–5 Maßnahmenpakete schnüren, die direkt aufeinander aufbauen. Pro Paket können bis zu fünf Sanierungskomponenten enthalten sein.

Wichtig: Der Individuelle Sanierungs­fahrplan ist max. 15 Jahre gültig. Für Sanierungsmaßnahmen, die Du außer­halb dieser Frist umsetzt, erhältst Du keinen Förderbonus.

Bei Deinem energetischen Sanierungsvorhaben kommen mehrere unterschiedliche Fahrpläne in Frage? In dem Fall kannst Du Dich für die Variante entscheiden, die Deinen Wünschen am ehesten entspricht. Der Energieeffizienz-Experte erstellt Dir auf dessen Grundlage einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Nach der detaillierten Ausarbeitung Deines individuellen Sanierungs­fahr­plans, setzt sich der Energieeffizienz-Experte erneut mit Dir zusammen, um die finalen Ergebnisse zu besprechen. Am Ende erhältst Du die folgenden Dokumente:

"Mein Sanierungsfahrplan" enthält die Infos über Dein Maßnahmenpaket mit einem zeitlichen Ablaufplan für die Sanierung, Deine Kosten und energetischen Einsparpotenziale.

"Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" hingegen enthält detaillierte Infos über die einzelnen Sanierungsschritte inkl. technischer Daten wie Dämmstoffdicke, Wärmeleitfähigsstufe (WLS), usw.

Bevor Du mit der beginnst und Dein Haus energetisch sanierst, denk daran, zuerst einen Zuschussantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Bzw. kannst Du bei der KfW einen Kredit­antrag beantragen. So stellst Du einen .

Im Rahmen der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bestätigt nun der Energie­effizienz-Experte, dass Du die jeweilige Maßnahme entsprechend Deines individuellen Sanierungs­fahr­plans (iSFP) umsetzt. Nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erhältst Du automatisch einen Extra-(Tilgungs-)­Zuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten.

Wichtig: Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen kannst Du nachträglich nicht mehr stellen. Eine zusätzliche, nicht im iSFP aufgeführte Maßnahme kannst Du Dir nicht mit dem iSFP-Bonus fördern lassen. Für diese Maßnahme musst Du einen gesonderten Antrag ohne iSFP-Bonus stellen.

Die wichtigsten Anlaufstellen, um Dich über passende Förderprogramme und deren Richtlinien zu informieren, sind:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Kredite an, auch in Sonderform mit Tilgungszuschuss, bei dem Du den Kreditbetrag nicht vollständig zurückbezahlen musst. In Frage kommt z. B. die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" sowie der Förderkredit "Erneuerbare Energien nutzen". (Stand 10/23)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung sowie die Energieberatung für Wohngebäude. (Stand 10/23)

Um bei möglichen Förderungen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und weitere Programme zu finden, kannst Du unseren nutzen.

Damit Du einen Anspruch auf Fördergeld hast, musst Du nachweisen können, dass Deinem Sanierungsvorhaben eine sorgfältige Planung zugrunde liegt und dieses fachgerecht begleitet wurde. Was Du also brauchst, sind ein Energieeffizienz-Experte (EEE) als Berater sowie einen so genannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Mehr Infos sowie eine Erklärung beider Begriffe findest Du im Kapitel .

Den passenden Energieeffizienz-Experten kannst Du direkt bei uns beauftragen: .

Stelle den Antrag bei dem zuständigen Förderprogramm.

Wichtig: Bevor Du einen Fördermittelantrag an die BAFA stellst, achte darauf, die "Technische Projektbeschreibungs-ID" (TPB-ID) parat zu haben. Du bekommst sie von Deinem Energieeffizienz-Experten (EEE) gestellt. Die technische Projektbeschreibung beschreibt Deine geplante Sanierungsmaßnahme. Die dazugehörige ID trägst Du in das entsprechende Feld im Online-Antragsformular der BAFA ein.

Die TPB-ID ist unerlässlich, wenn Du das beantragte Fördergeld ausbezahlt bekommen möchtest. Aus Gründen des Datenschutzes ist sie nur zwei Monate gültig.

Jetzt kannst Du Angebote von Fachfirmen bzw. Handwerkern zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen einholen. Wenn Du selbst energetisch sanierst, informiere Dich über geeignetes Baumaterial und hole Dir ein Angebot zu den Materialkosten ein. Unsere Berater bei HORNBACH stehen Dir gerne mit Rat zur Seite, ob vor Ort im Markt über die oder über unsere .

Wenn Du Deine Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen hast, musst Du einen Verwendungsnachweis bei dem zuständigen Förderprogramm einreichen.

Wichtig: Bevor Du einen Fördermittelantrag bei der BAFA gestellt hast, achte darauf, die "Technischen Projektnachweis-ID" (TPN-ID)parat zu haben. Du bekommst sie von Deinem Energieeffizienz-Experten gestellt. Mit dem technischen Projektnachweis bestätigt der Energieffizienz-Experte (EEE), dass die von Dir ausgeführten Maßnahmen die technischen Anforderungen der Förderrichtlinien erfüllen. Entsprechend trägst Du die dazugehörige ID in den Online-Verwendungsnachweis des BAFA ein.

Die TPN-ID ist unerlässlich, wenn Du das beantragte Fördergeld ausbezahlt bekommen möchtest. Aus Gründen des Datenschutzes ist sie nur zwei Monate gültig.

Nach Prüfung Deiner Unterlagen bekommst Du die Förderung ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit kann je nach Förderprogramm unterschiedlich ausfallen.

Wann sich Deine energetischen Sanierungsmaßnahmen lohnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darunter:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen hast Du umgesetzt?
  • Welches Energiesparpotenzial bringen die energetischen Maßnahmen mit?
  • Wie hoch war Dein Anteil an den Sanierungskosten?
  • Welche Förderungen hast Du in Anspruch nehmen können?

Energetisch zu sanieren ist allerdings immer eine gute Investition in die Zukunft. Langfristig zahlt es sich aus. Die Amortisationszeit beläuft sich i. d. R. auf 8–15 Jahre.

Jedes Haus ist energetisch anders. So lassen sich auch keine pauschalen Angaben über die Kosten einer Komplettsanierung machen. I. d. R. werden die Kosten pro m2 angegeben. Sie können je nach Baustoff, Montagesystem und Ist-Zustand des Gebäudes variieren.

Diese Zahlen hier sind Richtwerte und beziehen sich auf die jeweils günstigste Ausführung:

  • Dachdämmung: ab 100 €/m2
  • Fassadendämmung: ab 30 €/m2
  • Dachbodendämmung: ab 25 €/m2
  • Kellerdeckendämmung: ab 18 €/m2
  • Fenster: ab 500 €/Fenster ohne Montage
  • Haustür: ab 300 €/Tür ohne Montage
  • Heizungsaustausch (Öl/Gas): ab 5.000 €
  • Lüftungsanlage: ab 2.500 € ohne Wärmerückgewinnung; ab 5.000 € mit Wärmerückgewinnung
  • Solarthermie: ab 12.000 €

Unter gewissen Voraussetzungen bist Du als Hauseigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, Dein Gebäude energetisch zu sanieren. Das ist u. a. der Fall, wenn Du einen Altbau hast, der vor dem 01.02.2022 gebaut, gekauft oder an Dich vererbt wurde. Die Pflicht gilt für alle Hauseigentümer, die das Gebäude vermieten. Nach Hauskauf musst Du die energetische Sanierung innerhalb von zwei Jahren durchführen. Bei Eigentümerwechsel und Erbschaft gilt: Energetisch sanieren muss derjenige, der das Gebäude übernimmt.

Weitere Pflichten findest Du im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) aufgeführt.

Wenn Du der pflichtgemäßen energetischen Sanierung nicht nachkommst, begehst Du laut § 27 EnEV eine Ordnungwidrigkeit. In diesem Fall kann das ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Energetisch zu sanieren lohnt sich bei einem Altbau eigentlich immer, wenn Du die Energieffizienz des Gebäudes erhöhen möchtest. Zusätzlich minderst Du dadurch Deine laufenden Energiekosten, lebst umweltfreundlicher und steigerst den Wert Deiner Immobilie. Welche Sanierungsmaßnahmen sich am meisten lohnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. dem Ist-Zustand des Hauses, Deines Heizungs- oder Dämmsystems.

Eine Studie der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online besagt, dass die Fassadendämmung die höchsten Einsparungen bringt, dicht gefolgt von der Dachdämmung und dem Tausch der Heizungsanlage.

Welche Sanierungsmaßnahme sich spezielle in Deinem Haus am meisten lohnen, kannst Du über den HORNBACH abfragen.

Ob sich eine energetische Sanierung für Dich lohnt, hängt i. d. R. von drei Faktoren ab:

1. Energieeinsparungen: Sind diese so gering, dass Du nicht mal mehr die Investitionskosten abdecken kannst, lohnt sich die energetische Sanierung für Dich nicht.

2. Investitionskosten: Wenn die Sanierungskosten bei mehr als 75 % der Investitionskosten für einen Neubau liegen, lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich nicht mehr. Eine Ausnahme stellt der Erhalt von historischen Gebäuden.

3. Nutzungsdauer: Wenn Du das Gebäude nur noch kurze Zeit nutzt, lohnt sich die Sanierung eher nicht. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Du den Immobilienwert für einen Verkauf steigern möchtest.

Die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist laut der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) keine förderfähige energetische Sanierungsmaßnahme. Die Montage einer PV-Anlage kann allerdings die Energieeffizienz Deines Gebäudes erhöhen. Die Produktion von Solarstrom ist zudem deutlich CO2-ärmer und umweltfreundlicher. Zusätzlich sparst Du an Stromkosten, wenn Du Dir den Strom selbst produzierst. Deshalb unterstützt der Staat den Kauf und die Montage von Photovoltaikanlagen, z. B. über die Förderung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).