Meine Merklisten 0 Warenkorb
HORNBACH Bornheim Baumarkt Öffnungszeiten
Hornbachstrasse 13
76879 Bornheim (Pfalz)

service-bornheim@hornbach.com
+49 6348/9839 - 0
Mo. - Sa.: 07:00 - 20:00 Uhr
Sie haben diese Information am 21.11.24 um 07:32 Uhr ausgedruckt. Bitte beachten Sie, dass Weltmarktpreise und kurzfristige Reaktionen die Preise jederzeit ändern und diese damit von Ihrem Ausdruck abweichen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zur Zeit wohl am gängigsten – Strom erzeugen mit Sonnenenergie durch Photovoltaik Anlagen. Dabei werden auf dem Dach Photovoltaikmodule befestigt. Deren Photozellen bzw. Solarzellen wandeln das Sonnenlicht, in Strom um.

Die Solarzellen erzeugen also den Strom. Doch das ist zunächst noch Gleichstrom. Mit dem können die meisten Geräte im Haushalt nichts anfangen. Er muss also zum Wechselstrom werden. Dafür ist der Wechselrichter auch genannt Netzeinspeisegerät zuständig. Darüber wird der erzeugte Strom dann entweder im Haus verbraucht oder in das Stromnetz eingespeist.

Es muss übrigens nicht immer das Dach Deines Hauses sein. Auch die Dachfläche Deines Carports kannst Du zur Stromerzeugung nutzen. Es gibt mittlerweile sogar spezielle Solarcarports.

Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du nicht gleich auf "selbstgemachten" Strom verzichten. Mit Photovoltaik bzw. einem Balkonkraftwerk kannst Du auch auf dem Balkon oder der Terrasse etwas Strom erzeugen und in Deiner Wohnung verbrauchen.

Und wenn Du Lösungen für eine Laube oder eine einsame Hütte im Wald suchst, dann ist eine Insel- oder Off-Grid-Anlage vielleicht die Lösung für Dich. In unseren Ratgebern erfährst Du das Wichtigste dazu.

Du planst, etwas von dem Strom, den Du mit Deiner Photovoltaikanlage erzeugst, ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen? Hier gilt: Wer dauerhaft ins Stromnetz einspeist, wird unternehmerisch tätig und müsste entsprechend Umsatzsteuer zahlen. Eine Ausnahme besteht, wenn Du Dich als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG anmeldest. Dann profitierst Du von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG legt den Preis für eingespeisten Strom für 20 Jahre fest.

Seit Januar 2023 gelten folgende Regelungen:

  • Als Kleinunternehmer entfällt für Dich bei der Einspeisevergütung, die Dir Dein Netzbetreiber für den abgegebenen Strom bezahlt, die Umsatzsteuer. Das heißt auch, dass Du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Finanzamt abgeben musst.
  • Mit einer PV-Anlage, die Du nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen hast, profitierst Du vom Wegfall der EEG-Umlage. Du benötigst keinen zusätzlichen Erzeugungszähler. So kannst Du Deinen Stromverkauf einfacher abrechnen.
  • Für eine solche PV-Anlage gelten zudem höhere Vergütungssätze. Wie von der Verbraucherzentrale aufgrund unterschiedlicher Angaben des neuen EEG berechnet, erhältst Du für eine Anlage mit 10 kWp Leistung, die Du zur Eigenversorgung nutzt, 8,2 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Ist die Anlage größer, z.B. 15 kWp stark, erhältst Du für die restlichen 5 kWp weitere 7,1 Cent pro kWh. Eine PV-Anlage mit bis zu 10 kWp sollte den Eigenbedarf an Strom einer vierköpfigen Familie decken.

Info: kWp steht für Kilowatt-Peak. Das Maß wird ausschließlich für das Messen der Leistung einer PV-Anlage verwendet.

Auch Windräder sind mittlerweile ein fester Bestandteil der Energiegewinnung. Mit einer Kleinwindkraftanlage geht das auch vom privaten Hausdach. Mit PV-Anlagen produzierst Du zwar deutlich mehr Strom. Dafür arbeitet die Windkraftanlage auch in sonnenarmen Monaten und bei schlechtem Wetter. Vorausgesetzt, die Windgeschwindigkeit bei Dir vor Ort ist ausreichend hoch genug. Als Faustregel gilt: Erst wenn die durchschnittliche Windgeschwindigkeit einen Wert von 4,5 m/s übersteigt, ist ein Standort für die Stromerzeugung per Windanlage geeignet. Das tritt i. d. R. an der Küste oder in Bergregionen auf.

Tipp: Mit einem sogenannten Windatlas kannst Du die Windgeschwindigkeit bei Dir in der Region überprüfen.

Die Windkraftanlage sollte möglichst frei stehen. Baumkronen und andere Bauten würden zu viel Wind abfangen Aufgrund des hohen Eigengewichts, lass zuvor die Statik Deines Hauses auf seine Eignung überprüfen.

Beim Kauf der Kleinwindkraftanlage ist wichtig, dass

  • sie möglichst große Rotorenblätter hat
  • die Bauteile in einem professionellen Test auf ihre langfristige Widerstandsfähigkeit überprüft wurden
  • die Anlage nachgewiesen sturmerprobt
  • und möglichst leise ist. Mehr als 35 dB(A) sollte sie nicht überschreiten.

Wichtig: Beachte, dass Du Kleinwindkraftanlagen bei Deinem Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden musst. Bei bis zu 10 m Masthöhe brauchst Du in den meisten Bundesländern keine baurechtliche Genehmigung. Lass die Windanlage aber unbedingt von einem Fachmann installieren. Am besten frägst Du zudem bei Deiner Gebäude- und Haftpflichtversicherung an, ob sie Deine neue Windkraftanlage in Deine bestehende Versicherungspolice aufnehmen können.

Eine dritte Möglichkeit Strom selbst zu erzeugen ist ein Blockheizkraftwerk oder eine Brennstoffzellenheizung. Das Blockheizkraftwerk nutzt das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Das bedeutet, dass Du durch einen Verbrennungsprozess sowohl Wärme als auch Strom erzeugen kannst.

Der Vorteil ist, dass nur wenig Brennstoff benötigt wird um Strom und Wärme zu produzieren. Allerdings ist die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks sehr aufwendig und kostenintensiv. Es lohnt sich im privaten Bereich also fast nur, wenn Du damit ein Mehrfamilienhaus versorgen willst und sich mehrere Parteien zusammenschließen.

Anders ist es bei der Brennstoffzellenheizung. Hier wird zwar auch die Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, aber bei der "kalten Verbrennung" innerhalb der Brennstoffzelle handelt es sich um eine chemische Reaktion zwischen Wasserstoff und Sauerstoff.

Auch hier wird Energie in Form von Wärme und Strom freigesetzt. Im Gegensatz zum Blockheizkraftwerk lohnt sich die Brennstoffzellenheizung auch schon für Einfamilienhäuser.

Ja, grundsätzlich darfst Du zuhause Strom erzeugen. Du musst Dich lediglich an die Regularien zur Menge des produzierten Stroms halten und eventuell nötige Genehmigungsverfahren für die jeweilige Anlage durchlaufen. Das hängt aber stark von der Art der Stromerzeugung ab.

Die elektrische Nennleistung Deiner Anlage darf bis zu 2 Megawatt betragen. So lange Du darunter liegst, ist die Stromerzeugung kein Problem. Wenn Du darüber hinaus Strom erzeugen willst, dann musst Du ein Gewerbe anmelden und die EEG-Umlage bezahlen, denn dann wirst Du als gewerblicher Stromerzeuger betrachtet.

Um Deinen selbst erzeugten Strom zu speichern, gibt es zu der jeweiligen Anlage passende Stromspeicher. Dort kann der Strom bis zur Verwendung gespeichert werden.

Um zu entscheiden welche Art von Stromerzeugung für Dich geeignet ist, musst Du verschiedene Faktoren berücksichtigen. Wohnst Du sehr schattig, dann kommt Photovoltaik eher nicht infrage. Eine Windkraftanlage musst Du genehmigen lassen und wenn Du in einem stark bebauten Gebiet wohnst, stehen die Chancen dafür eher schlecht. Ein Blockheizkraftwerk lohnt sich nur dann, wenn Du ein Mehrfamilienhaus damit heizen willst. Lass Dich am besten von einem Fachbetrieb beraten.

Nicht nur zuhause kannst Du Strom selbst erzeugen um Deine Stromrechnung etwas zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch unterwegs wollen wir immer weniger auf einen gewissen Komfort verzichten. Camping war früher mit vielen Entbehrungen verbunden – kein Kühlschrank, kein elektrisches Licht und keine Elektrogeräte. Das muss nicht mehr sein. Auch unterwegs kannst Du grünen Solarstrom erzeugen und speichern.

Schon gewusst? Die Finanzierung von Anlagen, über die Du mit erneuerbarer Energie Strom erzeugen kannst wie z. B. Photovoltaik, Windkraft, etc., wird bundesweit gefördert. Über unseren Fördermittelkonfigurator erhältst nach einer kurzen Online-Abfrage eine Übersicht mit den passenden Förderungen und deren Voraussetzungen für Dein Energieprojekt.

nach oben