Ausschließlich Elektromeister dürfen
- Spannungsfreiheit gewährleisten,
- Sicherungen gegen das Wiedereinschalten durch Dritte sichern,
- Installationskomponenten anschließen,
- Installationen überprüfen, abnehmen und in Betrieb nehmen
- den Antrag auf Anschluss von Installationen an das Versorgungsnetz vornehmen.