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HORNBACH Bornheim Baumarkt Öffnungszeiten
Hornbachstrasse 13
76879 Bornheim (Pfalz)

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Mo. - Sa.: 07:00 - 20:00 Uhr
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Das Grundstück muss nach der Verordnung über die bauliche Nutzung für das Wohnen zugelassen sein, z. B. in einem Wohngebiet.

Achtung: Oft gibt es örtliche Bebauungspläne oder Satzungen zur Ortgestaltung. Darin kann u. a. genau geregelt sein, wie groß die Mindestgrundfläche sein muss, welche Dachform das Haus haben muss usw. Diese Regelungen haben schon den ein oder anderen Traum vom Mini Haus platzen lassen.

In Sondergebieten oder Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung gibt es übrigens oft weniger Auflagen als in klassischen Wohngebieten.

Erschlossen bedeutet: Das Grundstück ist angeschlossen an

  • das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie
  • an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz.

Wenn Du dauerhaft in Deinem Tiny House leben möchtest, wird es auf Grundlage der Landesbauverordnung zu einem Gebäude – und Du brauchst in der Regel eine Baugenehmigung.

Als Vorstufe zur Baugenehmigung kannst Du bei Deiner Gemeinde oder der Baubehörde eine sogenannte Bauvoranfrage stellen. Bei der Bauvoranfrage kannst Du kritische Fragen vorab prüfen und klären ob und wenn ja mit welchen Einschränkungen Dein Tiny House gebaut werden kann.

Deine Bauvoranfrage war erfolgreich? Dann fülle den Bauantrag aus und sammle alle Unterlagen zusammen, die Du dafür brauchst. Wichtig: Es müssen wirklich alle Unterlagen beiliegen, sonst kann es sein, dass Dein Bauantrag abgelehnt wird! Dein Bauantrag wird dann geprüft – das kann mehrere Monate dauern. Wenn alles passt, bekommst Du am Ende die Baugenehmigung.

Damit Du mit dem Bau beginnen kannst, brauchst Du noch die Baufreigabe, also den roten Punkt. Den gibt’s nicht automatisch, in vielen Bundesländern musst Du ihn Dir beim Bauamt besorgen.

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